EU-Landesvisum online kaufen
Unter Erlaubnis zum FührenWir können Ihnen echte und gefälschte Pässe sowie Visa besorgen. Sie können bei uns ein Visum für ein EU-Land beantragen. Wenden Sie sich dazu online an unsere Agenten unter www.permessodiguida.com. Außerdem sollten Sie dem Agenten die Art des Visums mitteilen, das Sie beantragen möchten. Informationen über die verschiedenen Arten von EU-Visa finden Sie hier auf dieser Seite oder auf den Websites der Regierungen der einzelnen EU-Länder. Unsere Agenten werden von Ihnen Informationen benötigen, die sie an unser Team für EU-Ländervisa weiterleiten. Sie können sich immer auf unsere Vertraulichkeit verlassen. Darüber hinaus steht unsere Pünktlichkeit nur an zweiter Stelle hinter unseren Fähigkeiten. Wir sind Profis und stellen unsere Kunden zufrieden. Bleiben Sie in Kontakt und stellen Sie uns alle Fragen, die sich ergeben. Kontaktieren Sie uns HIER:
Das Schengen-Visum-Projekt
Ein Schengen-Visum ist ein Visum für einen kurzen Aufenthalt, das seinem Inhaber erlaubt, sich im Schengen-Raum zu bewegen. Der Schengen-Raum umfasst 26 Länder ("Schengen-Staaten") ohne Grenzkontrollen zwischen ihnen. Diese Länder sind: Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Ein Schengen-Visum ist eine Genehmigung, die von einem Schengen-Staat ausgestellt wird, um:
Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder beabsichtigter Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten mit einer Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ("Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt"),
Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen der Schengen-Staaten ("Flughafentransitvisum")
Visapolitik für den Schengen-Raum
Der grenzfreie Schengen-Raum kann ohne eine gemeinsame Visapolitik, die die Einreise legaler Besucher in die EU erleichtert und gleichzeitig die innere Sicherheit stärkt, nicht effizient funktionieren. Die EU hat eine gemeinsame Visumpolitik für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Schengen-Staates oder für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet eines Schengen-Staates von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen der Schengen-Staaten eingeführt. Im Jahr 2016 stellten die 26 Schengen-Staaten 13,9 Millionen "Schengen-Visa" aus. Die vollständigen Daten zu Schengen-Visa finden Sie weiter unten auf dieser Seite
Elemente der Schengen-Visumpolitik
Bürger aus einigen Nicht-EU-Ländern müssen ein Visum haben, wenn sie in den Schengen-Raum reisen. Die EU hat eine gemeinsame Liste von Ländern, deren Bürger beim Überschreiten der Außengrenzen ein Visum benötigen, und eine Liste von Ländern, deren Bürger von dieser Pflicht befreit sind. Diese Listen sind in der Verordnung (EU) 2018/1806 niedergelegt. Im Allgemeinen berechtigt ein von einem der Schengen-Staaten ausgestelltes Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt seinen Inhaber dazu, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage durch die 26 Schengen-Staaten zu reisen. Visa für Aufenthalte, die diesen Zeitraum überschreiten, unterliegen weiterhin den nationalen Verfahren
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